Die Grundsätze der Gleichheit und der Nichtdiskriminierung, eine rechtsvergleichende Perspektive - Österreich

Studie 13-10-2020

Dieses Dokument ist Teil einer Reihe von Studien, mit denen die Grundsätze der Gleichheit und der Nichtdiskriminierung in verschiedenen Staaten aus rechtsvergleichender Sicht dargestellt werden sollen. Nach einer Erklärung der einschlägigen Rechtsvorschriften und Rechtsprechung werden der Inhalt, die Grenzen und die mögliche Entwicklung dieser Grundsätze analysiert. Die vorliegende Studie hat den Fall Österreich zum Gegenstand. Die Grundsätze der Gleichheit und der Nichtdiskriminierung sind in Österreich umfassend gewährleistet. Auf verfassungsgesetzlicher Ebene binden der allgemeine Gleichheitssatz und die zu diesem ergehende verfassungsgerichtliche Rechtsprechung das gesamte staatliche Handeln an diese Grundsätze. Der VfGH hat dabei eine Dogmatik entwickelt, die insbesondere eine rechtlich ungleiche Behandlung aufgrund von in der Person gelegenen Merkmalen nur in äußerst engen Grenzen zulässt. Demgegenüber ist das Konzept der „positiven bzw umgekehrten Diskriminierung“ nur wenig ausgeprägt und beschränkt sich im Wesentlichen auf die Herstellung faktischer Gleichheit von Frauen und Männern. Private werden durch die Grundsätze der Gleichheit und der Nichtdiskriminierung lediglich sektoral gebunden, wobei im Wesentlichen unionsrechtliche Vorgaben innerstaatlich umgesetzt werden.