Die Büros des Europäischen Parlaments bleiben vom 28. März bis zum 1. April 2024 geschlossen. Anträge auf Zugang zu Dokumenten können erst am 2. April 2024 registriert werden. Die Frist von 15 Arbeitstagen zur Beantwortung Ihrer Anträge (gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001) wird daher ab diesem Datum berechnet.
Erklärung zum Datenschutz
Ihr Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn Sie wesentliche personenbezogene Daten (in den mit einem Sternchen gekennzeichneten Feldern) angeben. Wenn Sie auch nicht wesentliche personenbezogene Daten (in den nicht mit einem Sternchen gekennzeichneten Feldern) übermitteln, geben Sie Ihre Einwilligung in die Verarbeitung dieser Daten. Anhand dieser Daten kann die Bearbeitung Ihres Antrags erleichtert und der statistische Jahresbericht über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten verbessert werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie den Verantwortlichen davon in Kenntnis setzen. Weitere Einzelheiten zu Ihren Rechten und zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in der Erklärung zum Datenschutz.
Anträge auf Zugang zu Dokumenten sind an folgende Anschrift zu richten:
European Parliament
Directorate-General for the Presidency
Transparency Unit
60, Rue Wiertz
B-1047 Bruxelles
Belgium