Arbeitsweise 

Die Plenartagungen gehören zu den wichtigsten Aspekten der Arbeit des Europäischen Parlaments und bilden den Abschluss der legislativen Arbeit, die in den parlamentarischen Ausschüssen sowie in den Fraktionen geleistet wird. Das Plenum ist ferner das Gremium, in dem die Vertreter der Bürger der Europäischen Union – die Europaabgeordneten – am gemeinschaftlichen Entscheidungsfindungsprozess teilnehmen und gegenüber Kommission und Rat ihren Standpunkt vertreten.

Viele Jahre war das Europäische Parlament nicht mehr als ein Forum für Debatten sowie ein Konsultativorgan.
Seit Einführung der allgemeinen und direkten Wahlen zum Europäischen Parlament und dank der Arbeit der Mitglieder hat es an Einfluss gewonnen und entscheidet gemeinsam mit dem Rat über drei Viertel der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften. Das Parlament zählt gegenwärtig 705 gewählte Mitglieder aus den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und führt seine Aussprachen in 24 Sprachen. Mitglieder, Beamte, Dolmetscher und Übersetzer haben dabei genaue Regeln einzuhalten, um einen effizienten Ablauf der Tagung sicherzustellen.

Wer nimmt an den Plenarsitzungen teil? 

Den Vorsitz der Plenarsitzungen hat der Präsident des Europäischen Parlaments. Der Präsident des Europäischen Parlaments wird dabei von vierzehn Vizepräsidenten unterstützt. Der Präsident eröffnet die Sitzung, mitunter – wenn ein aktueller Anlass dies gebietet – mit einer Rede oder einer Würdigung. Das Parlament ist stets bemüht, auf wichtige aktuelle Entwicklungen und Ereignisse zu reagieren, und ändert gegebenenfalls auch seine Tagesordnung, um die Union zum Handlen zu veranlassen. In dieser Hinsicht kann der Präsident des Parlaments entscheidenden Einfluss ausüben.

Im Verlauf der Sitzung erteilt der Präsident den Mitgliedern das Wort und achtet auf den ordnungsgemäßen Ablauf der Aussprachen. Ferner leitet er die Abstimmungen, lässt die Mitglieder über Änderungsanträge und legislative Entschließungen abstimmen und stellt die in der Versammlung erzielten Mehrheiten fest. Kraft seiner Autorität bestimmt er das Tempo der oftmals langen und komplexen Abstimmungen.

Die 705 Europaabgeordneten sind gegenwärtig in sieben Fraktionen zusammengeschlossen, die alle ideologischen Strömungen vertreten. Einige Mitglieder gehören keiner Fraktion an und gelten deshalb als fraktionslos. Die Fraktionen entscheiden, welche Themen im Plenum behandelt werden. Sie können auch Änderungsanträge zu den Berichten einreichen, über die abgestimmt wird. Allerdings kann kein Abgeordneter von seiner Fraktion verpflichtet werden, in einem bestimmten Sinne abzustimmen.

Die Europäische Kommission und der Rat der Europäischen Union nehmen an den Plenarsitzungen teil, um die Zusammenarbeit zwischen den Organen im Entscheidungsprozess zu erleichtern. Das Europäische Parlament kann die Vertreter der beiden Organe auch ersuchen, Erklärungen abzugeben oder über ihre Tätigkeit Bericht zu erstatten und dazu Fragen der Mitglieder zu beantworten. Zum Abschluss dieser Aussprachen kann über eine Entschließung abgestimmt werden.

Angesichts der hohen Zahl der Beteiligten erfordern die Plenartagungen eine genaue Planung und müssen, soweit es geht, einem im voraus festgelegten Ablauf folgen. Auch die Tagesordnung der Tagung wird in allen Details von der Konferenz der Fraktionsvorsitzenden festgelegt.

Gleichzeitig kann die Konferenz der Ausschussvorsitzenden (bestehend aus den Vorsitzenden aller ständigen und nichtständigen parlamentarischen Ausschüsse) an die Konferenz der Präsidenten gerichtete Empfehlungen zu den Arbeiten der Ausschüsse sowie zur Tagesordnung formulieren.

So funktioniert die Plenarsitzung 

Das Parlament kommt monatlich (außer im August) zu einer viertägigen Plenartagung (Montag bis Donnerstag) in Straßburg zusammen. Zusätzliche Tagungen finden in Brüssel statt. Die Tagung besteht aus mehreren Sitzungen.

Die Arbeiten der Plenartagung bestehen vor allem aus Aussprachen und Abstimmungen. Nur die Texte, die vom Plenum angenommen werden, sowie die schriftlichen Erklärungen, die die Unterschriften der Mehrheit der Mitglieder des Parlaments erhalten, stellen formal Akte des Europäischen Parlaments dar.
Dies können – je nach Gegenstand und angewandtem Gesetzgebungsverfahren – verschiedene Arten von Texten sein:

  • die legislativen Berichte sind Dokumente, die vom Parlament im Rahmen der verschiedenen gemeinschaftlichen Gesetzgebungsverfahren – Mitentscheidung, Zustimmung und Konsultation – geprüft werden. Nur im Mitentscheidungsverfahren tritt das Parlament gleichberechtigt mit dem Rat der Europäischen Union als Gesetzgeber auf. Einige Berichte des Parlaments sind deshalb von größerem legislativem Gewicht als andere.
  • das Haushaltsverfahren: das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union bilden die Haushaltsbehörde der Europäischen Union, die jährlich die Ausgaben und Einnahmen der Union festlegt.
  • die nichtlegislativen Berichte werden vom Parlament in den zuständigen parlamentarischen Ausschüssen aus eigener Initiative ausgearbeitet. Mit der Annahme dieser Texte wendet sich das Parlament an die anderen europäischen Institutionen und Organe, die nationalen Regierungen oder Drittländer, um deren Aufmerksamkeit auf ein konkretes Thema zu lenken und sie zu einer Reaktion zu veranlassen. Obwohl diese Initiativen kein legislatives Gewicht haben, beruhen sie doch auf der Legitimität des Parlaments, die die Kommission dazu bewegen kann, Vorschläge zu formulieren.

Während einer Plenartagung werden vor allem Aussprachen und Abstimmungen abgehalten. Ferner kann das Parlament die Kommission auffordern, einen angemessenen Vorschlag zu Fragen auszuarbeiten, zu denen nach Auffassung des Parlaments ein gemeinschaftlicher Rechtsakt erlassen werden sollte. Die Tagung umfasst des weiteren eine Fragestunde mit Anfragen an den Rat und/oder an die Kommission. In der Regel findet die Fragestunde mit Anfragen an die Kommission am Dienstag, die Fragestunde mit Anfragen an den Rat am Mittwoch statt. Die Anfragen müssen vorher schriftlich beim Präsidenten des Parlaments eingereicht werden, der über ihre Zulässigkeit entscheidet.

Der jährliche Sitzungskalender des Europäischen Parlaments wird in jedem Jahr auf Vorschlag der Konferenz der Fraktionsvorsitzenden vom Plenum angenommen, üblicherweise im Juni. In dem Kalender sind auch die für die Sitzungen der parlamentarischen Ausschüsse sowie der Fraktionen vorgesehenen Wochen festgelegt. In der Tagesordnung der Plenartagung ist angegeben, ob nach den Erklärungen des Rates, der Kommission und des Europäischen Rates bzw. den mündlichen Anfragen an den Rat und an die Kommission über einen Entschließungsantrag abgestimmt wird. Auch nach den Aussprachen über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit können Entschließungsanträge zur Abstimmung gestellt werden. 

Im Protokoll jeder Sitzung wird der Ablauf der Sitzung wiedergegeben (eingereichte Dokumente, Aussprachen, Abstimmungen, Stimmerklärungen, Benennungen usw.). Die Ergebnisse der Abstimmungen werden dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Ablauf der Plenarsitzungen 

Vor der Entscheidung steht die Aussprache

Über einen Bericht des Parlaments, der zur Abstimmung gestellt wird, wird zuvor in der Regel eine Aussprache geführt, in der die Kommission, die Vertreter der Fraktionen sowie die Mitglieder ihre Positionen darlegen. Die jeweilige Redezeit, die oft recht kurz ist, hängt von der Zahl der Mitglieder ab, die das Wort ergreifen wollen.

Während die Abstimmungen oft nur wenig Zeit in Anspruch nehmen, dauern die Aussprachen bisweilen mehrere Stunden, je nachdem wie viele Mitglieder sich zu Wort melden. Die Abgeordneten sprechen zumeist in ihrer Muttersprache, und ihr Redebeitrag wird simultan von den Dolmetschern der Tagung in die anderen Amtssprachen der Union verdolmetscht. Die Redezeit im Plenarsaal wird nach folgenden Kriterien zugewiesen: Ein erster Teil der Redezeit wird zu gleichen Teilen auf alle Fraktionen aufgeteilt, ein zweiter Teil wird im Verhältnis zur Gesamtzahl ihrer Mitglieder auf die Fraktionenaufgeteilt. Die Mitglieder, die das Wort ergreifen wollen, werden in der Reihenfolge der jeweiligen Fraktionsstärke auf eine Rednerliste gesetzt. Zunächst können jedoch die Berichterstatter des federführenden Ausschusses und der mitberatenden Ausschüsse das Wort erhalten.

Das Plenum lädt außerdem regelmäßig zahlreiche Persönlichkeiten in die Sitzungen ein, wobei für Staatschefs in der Regel eine feierliche Sitzung abgehalten wird.

12 Uhr: der Abstimmungsmarathon

Die Abstimmungen finden in der Regel in der Mittagszeit statt. Das Tempo der Abstimmungen ist oft recht hoch: Mitunter müssen die Abgeordneten über Hunderte von Änderungsanträgen abstimmen.

Während der Abstimmung über einen Bericht oder eine Entschließung können die Mitglieder den vorgelegten Text durch Änderungsanträge abändern. Dabei können Passagen des zur Abstimmung stehenden Texts gestrichen, neu formuliert, ersetzt oder ergänzt werden. Die Abgeordneten stimmen zuerst über jeden Änderungsantrag einzeln und dann über den gesamten, so geänderten Text ab.

Die Abgeordneten stimmen meistens durch Handzeichen ab, wobei der Sitzungspräsident die jeweiligen Mehrheiten feststellt. Bei Ungewissheit lässt der Präsident eine elektronische Abstimmung durchführen, um das Ergebnis zu überprüfen. Die Abgeordneten können auch in namentlicher Abstimmung abstimmen, wenn eine Fraktion oder mindestens 38 Mitglieder dies am Vortag beantragt haben. In diesem Fall wird das individuelle Abstimmungsverhalten jedes Mitglieds festgehalten und dann in der Anlage zum Protokoll veröffentlicht, sofern nicht gleichzeitig ein Antrag auf geheime Abstimmung gestellt wurde.

Die Beschlüsse im Plenum des Europäischen Parlaments werden meist mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Die Beschlussfähigkeit (die Mindestzahl der anwesenden Mitglieder, die erforderlich ist, damit das Abstimmungsergebnis gültig ist) ist erreicht, wenn ein Drittel der Mitglieder im Plenarsaal anwesend ist. Wenn der Präsident auf Antrag von mindestens 38 Mitgliedern feststellt, dass die Beschlussfähigkeit nicht gegeben ist, wird die Abstimmung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt.

Die Kommission kann nach der Abstimmung das Wort erhalten und ihre Position darlegen. Am Ende der Abstimmungsstunde können Mitglieder, die dies wünschen, noch einmal das Wort ergreifen, um eine Stimmerklärung abzugeben und ihr eigenes oder das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion zu erläutern.