Die Fraktionen im Europäischen Parlament 

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gehören Fraktionen an – sie sind nicht nach Staatsangehörigkeit organisiert, sondern schließen sich nach politischer Zugehörigkeit zusammen. Derzeit gibt es im Europäischen Parlament sieben Fraktionen.

Zur Bildung einer Fraktion sind mindestens 23 Abgeordnete erforderlich, und in jeder Fraktion müssen Abgeordnete aus wenigstens einem Viertel der Mitgliedstaaten vertreten sein. Eine Mitgliedschaft in mehreren Fraktionen ist nicht möglich.

Einige Abgeordnete gehören keiner Fraktion an, in diesem Falle gelten sie als fraktionslos.

Die Fraktionen im Europäischen Parlament

Die Fraktionen stellen ihre interne Organisation dadurch sicher, dass sie einen Vorsitz (bei einzelnen Fraktionen gibt es zwei Ko-Vorsitzende), einen Vorstand und ein Sekretariat ernennen.

In Absprache mit den Vorsitzen der Fraktionen werden die Sitze der Abgeordneten im Plenarsaal von links nach rechts entsprechend der politischen Zugehörigkeit vergeben.

Vor jeder Abstimmung im Plenum prüfen die Fraktionen die von den parlamentarischen Ausschüssen ausgearbeiteten Berichte und reichen dazu Änderungsanträge ein.

Der Standpunkt der einzelnen Fraktionen wird durch Debatten innerhalb der jeweiligen Fraktion festgelegt. Dabei kann kein Abgeordneter zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten gezwungen werden.