Schirmherrschaft
Mit der Übernahme der Schirmherrschaft kann sich das Europäische Parlament an einer Veranstaltung beteiligen, indem es moralische Unterstützung leistet. Pro Jahr wird nur für eine begrenzte Anzahl Veranstaltungen die Schirmherrschaft übernommen.
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Für Veranstaltungen wie Konferenzen, Diskussionsrunden, Seminare, Sommerschulen usw. kann die Schirmherrschaft des Parlaments gewährt werden, sofern sie einen klaren europäischen Bezug haben und dazu insbesondere die Rolle des Europäischen Parlaments oder der Union bzw. ihren Beitrag oder ihre Prioritäten in dem betreffenden Bereich hervorheben, eine ausreichend hohe Qualität aufweisen und ein großes Publikum ansprechen. Außerdem müssen das Datum bzw. die Daten und der Ort der Veranstaltung bestätigt und die Veranstaltung von begrenzter Dauer sein. Die Veranstaltungen dürfen keinen kommerziellen Charakter haben.
Besonders zu berücksichtigen sind Veranstaltungen, die für die europäische parlamentarische Demokratie sensibilisieren und die aktive europäische Bürgerschaft fördern, die Grundrechte, die Gleichstellung der Geschlechter und die Nichtdiskriminierung fördern und die soziale Inklusion fördern sowie von jungen Menschen oder für junge Menschen organisiert werden.
Bei Veranstaltungen kann eine Schirmherrschaft nicht übernommen werden, wenn die Veranstaltung kommerziellen Charakter hat oder auf Gewinnerzielung gerichtet ist und dazu dient, indirekt oder direkt für Marken und/oder kommerzielle Tätigkeiten zu werben oder diese zu fördern, oder wenn es sich um parteipolitische Veranstaltungen (auch Spendensammlungen für politische Zwecke) handelt oder sie regelmäßige bzw. interne Gewerkschafts- oder Parteiaktivitäten beinhalten. Auch bei Veranstaltungen und/oder Veranstaltern, die die demokratischen Grundwerte und die Grundsätze der Europäischen Union unterlaufen, kann eine Schirmherrschaft nicht übernommen werden.
Wenn die Voraussetzungen für die Gewährung von einer Veranstaltung, für die die Schirmherrschaft des Parlaments gemäß dieser Regelung übernommen wurde, nicht länger erfüllt werden, kann der Präsident den Beschluss, die Schirmherrschaft zu gewähren, jederzeit zurückziehen.
Mit der Übernahme der Schirmherrschaft ist für das Parlament keine finanzielle Verpflichtung verbunden, und daraus erwächst auch kein Recht auf Nutzung der Einrichtungen des Parlaments. Weitere Informationen über Voraussetzungen für die Übernahme einer Schirmherrschaft können Sie der nachstehenden Regelung entnehmen.
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Anträge auf Übernahme der Schirmherrschaft können über das entsprechende Online-Formular, per Post oder per E-Mail eingereicht werden und müssen mindestens zwei Monate vor Beginn der geplanten Veranstaltung beim Präsidenten des Europäischen Parlaments eingehen.
Per Post oder E-Mail übermittelte Anträge müssen in einer Amtssprache der Europäischen Union abgefasst sein und sollten Informationen über den Veranstalter und die relevanten Ansprechpartner sowie eine ausführliche Beschreibung der Veranstaltung mit einem ausführlichen Programm und den bestätigten Terminen enthalten. Sie müssen auch Angaben zu den Kommunikationsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Veranstaltung enthalten.
Hinweise zu den zu übermittelnden Informationen können Sie Artikel 3 der Regelung der Schirmherrschaften oder dem Beispiel für ein Online-Antragsformular entnehmen.Die Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:
Präsident des Europäischen Parlaments
Rue Wiertz 60
1047 Bruxelles
BelgiumE-Mail: president@ep.europa.eu
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Nachdem die Schirmherrschaft übernommen wurde, ist in den Mitteilungen und in der Werbung für die betreffende Veranstaltung durch den Zusatz „unter der Schirmherrschaft des Europäischen Parlaments“ und die Verwendung des eigens für Schirmherrschaften gestalteten Logos des Parlaments deutlich sichtbar auf die Unterstützung des Parlaments hinzuweisen.
In Kommunikationsmaßnahmen zu der Veranstaltung, einschließlich Online-Inhalten, sollte die Rolle des Europäischen Parlaments als institutioneller Partner, der die Veranstaltung ideell unterstützt, von den Einrichtungen, die die Veranstaltung finanziell unterstützen, klar abgegrenzt werden.
Bei Veranstaltungen, bei denen die Schirmherrschaft übernommen wurde und die in den zwölf Monaten vor der Wahl zum Europäischen Parlament stattfinden, ist im Kommunikationsmaterial auf die Wahl zum Europäischen Parlament und deren Termin hinzuweisen. Im Einklang mit dem Grafikleitfaden des Parlaments sind entsprechende visuelle Elemente zu nutzen.
Verbindungsbüros in den Mitgliedstaaten
Die Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments sind für die lokale Umsetzung institutioneller Kommunikationsmaßnahmen zuständig. Außerdem pflegen sie den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern und den Interessenträgern sowie Kontakte zu nationalen, regionalen und lokalen Medien, und sie unterstützen die Mitglieder des Europäischen Parlaments.
The Transparency Register
The European Parliament recommends to all organisations engaged in activities covered by the Interinstitutional Agreement on the Transparency Register to register in the Transparency Register.
gemeinsamfür.eu
gemeinsamfür.eu ist eine paneuropäische Community, die uns alle dazu ermutigt, Demokratie mitzugestalten.
Gemeinsam engagieren wir uns für eine bessere Zukunft in der Europäischen Union. Indem wir uns in politische Prozesse einbringen oder mehr Bewusstsein dafür schaffen, wie wichtig es ist, wählen zu gehen – gemeinsam können wir die Demokratie in der Europäischen Union stärken.