Studienaufenthalte 

Das Europäische Parlament bietet zwei Arten von Studienaufenthalten an: Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments und Studienaufenthalte bei Mitgliedern des Europäischen Parlaments.

Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments

Studienaufenthalte sollen Bürgerinnen und Bürgern aller Nationalitäten, die mindestens 18 Jahre alt sind, die Möglichkeit geben, vertiefende Studien zu bestimmten Themen im Zusammenhang mit der europäischen Integration durchzuführen. Außerdem besteht die Möglichkeit, in der Bibliothek oder den Historischen Archiven des Europäischen Parlaments Recherchen zu betreiben.

Die Dauer von Studienaufenthalten ist auf höchstens zwei Monate begrenzt. Personen, die bereits einen Studienaufenthalt oder ein Praktikum beim Europäischen Parlament absolviert haben oder bereits beim Europäischen Parlament angestellt waren, können erst nach sechs Monaten einen Studienaufenthalt beantragen. Ebenso können sich Personen, die einen Studienaufenthalt absolviert haben, erst nach sechs Monaten für ein Praktikum bewerben.

Anträge für Studienaufenthalte sollten mindestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn des Studienaufenthalts gestellt werden. Dazu sind die folgenden Dokumente an die E-Mail-Adresse PERS-Studyvisit@ep.europa.eu zu übermitteln:

  1. ein persönliches Schreiben, in dem das Thema der Studien im Zusammenhang mit der europäischen Integration, an denen der Interessent während des Studienaufenthalts arbeiten möchte, detailliert erläutert und angegeben wird, auf welche Weise die Studien durchgeführt werden sollen (durch Einsichtnahme in Dokumente in den Bibliotheken oder Archiven des Europäischen Parlaments oder durch Treffen mit Beamten, die über Sachkenntnis der Thematik verfügen), und in dem außerdem der genaue Zeitraum, in dem der Studienaufenthalt absolviert werden soll, benannt und genau angegeben wird, in welcher Generaldirektion und Direktion der Studienaufenthalt stattfinden soll (das Organigramm des Generalsekretariats des Europäischen Parlaments ist über den folgenden Link abrufbar: organisation).
  2. ein Lebenslauf (zu Verwaltungszwecken mit einer Postanschrift),
  3. eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses,
  4. ein Strafregisterauszug oder – nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Stelle – ein Referenzschreiben einer Bildungseinrichtung oder eines Arbeitgebers, in dem das einwandfreie Verhalten des Interessenten bestätigt wird und das sich auf einen Studien- oder Arbeitszeitraum bezieht, der in den zwölf Monaten vor der Antragsstellung liegt.

Sobald die entsprechenden Aufnahmekapazitäten der betreffenden Dienststellen oder Einrichtungen des Europäischen Parlaments geprüft wurden, werden die Interessenten für einen Studienaufenthalt über die Weiterbehandlung ihres Antrags unterrichtet.

Gemäß den geltenden Bestimmungen übernimmt das Europäische Parlament keinerlei Kosten, die dem Teilnehmer durch den Studienaufenthalt entstehen.

Contact: 

  • Europäisches Parlament – Studienaufenthalte beim Generalsekretariat 
    Contact data:  
    • Address:

      Um weitere Informationen zu erhalten oder sich für einen Studienaufenthalt zu registrieren, wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:

    • PERS-Studyvisit@ep.europa.eu 

Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments können Interessenten die Möglichkeit bieten, sich im Rahmen eines Studienaufenthalts in den Abgeordnetenbüros im Europäischen Parlament in Brüssel oder Straßburg intensiv mit Themen im Zusammenhang mit der Europäischen Union zu beschäftigen (bei Mitgliedern, die ihre Büros in Straßburg durchgehend nutzen, kann sich der Dienstort dort befinden). Die Dauer eines Studienaufenthalts beträgt höchstens sechs Wochen. Personen, die einen Studienaufenthalt absolvieren, können auf Dienstreise an einen der anderen Arbeitsorte des Europäischen Parlaments (Brüssel oder Straßburg) entsandt werden.

Um sich für einen Studienaufenthalt bei einem Mitglied des Europäischen Parlaments zu bewerben, wenden Sie sich direkt an das von Ihnen gewünschte Mitglied. Die Liste der Mitglieder des Europäischen Parlaments und ihre Kontaktinformationen finden Sie hier.

Die Studienbesucher der Mitglieder müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie verfügen über umfassende Kenntnisse einer der Amtssprachen der Europäischen Union.
  • Sie dürfen während der Dauer des Studienaufenthalts weder an einen Arbeitsvertrag noch an ein sonstiges vertragliches Arbeitsverhältnis gebunden sein.
  • Sie dürfen nicht zu einem früheren Zeitpunkt als parlamentarische Assistenten eines Mitglieds tätig gewesen sein.
  • Sie müssen, falls sie keine Unionsbürger sind, vor ihrer Einreise und für die gesamte Dauer des Studienaufenthalts über eine ordnungsgemäße Aufenthalts- bzw. Arbeitsgenehmigung für den Mitgliedstaat, in dem sie den Studienaufenthalt absolvieren, verfügen.

Die Studienbesucher der Mitglieder müssen Folgendes einreichen:

  • einen Scan eines gültigen Reisepasses oder eines Personalausweises,
  • einen aktuellen Lebenslauf und
  • eine persönliche Erklärung, in der das Mitglied, bei dem der Aufenthalt absolviert werden soll, die Zielsetzung des Aufenthalts sowie der gewünschte Zeitraum angegeben sind.

Die Teilnehmer an Studienaufenthalten erhalten keinerlei Vergütung. Auf Ersuchen des betreffenden Mitglieds kann Personen, die einen Studienaufenthalt absolvieren, eine im Verhältnis zur Dauer des Aufenthalts stehende finanzielle Entschädigung in Form einer Einmalzahlung gewährt werden. Der Gesamtbetrag der Entschädigung für die maximale Dauer darf 1510 EUR nicht übersteigen.

Contact: 

  • Europäisches Parlament – Studienaufenthalte bei Mitgliedern des Europäischen Parlaments 
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