Prüfungsberichte und Spenden 

Hier finden sich die Prüfungsberichte, einschließlich der Jahresabschlüsse, sowie die Spenden der Parteien und Stiftungen, wie sie alljährlich dem Europäischen Parlament von den Parteien und Stiftungen vorgelegt werden.

Die Finanzierungsbeträge, wie sie sich aus diesen Berichten ergeben, können nicht in allen Fällen als endgültig angesehen werden. Sie können von den tatsächlich vom Europäischen Parlament gewährten und ausgezahlten Beträgen abweichen, weil der Prüfungsbericht erstellt wird, bevor die Entscheidung über den endgültigen Finanzierungsbetrag durch das Parlament gebilligt wird.

Es sei darauf hingewiesen, dass sich ab der Finanzierung 2018 die Transparenzanforderungen gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 ändern. Die meisten dieser Anforderungen gelten erst nach der Kontrolle der Jahresberichte im Jahr 2019.

Veröffentlichung durch das Europäische Parlament gemäß Artikel 32 Absatz 2 (betrifft Finanzierungen ab 2018): die Liste der juristischen Personen, die Mitglieder der europäischen politischen Partei sind, wie sie gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Satzung der Partei als Anhang beigefügt und gemäß Artikel 9 Absatz 6 aktualisiert ist, sowie die Gesamtzahl der einzelnen Mitglieder.