Europäische politische Stiftungen 

Was ist eine europäische politische Stiftung?

Bei einer europäischen politischen Stiftung handelt es sich um eine Organisation, die einer europäischen politischen Partei angeschlossen ist, die Ziele dieser Partei unterstützt und ergänzt und bei der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen (die „Behörde“).eingetragen ist. Zu den Aufgaben einer solchen Stiftung gehören die Beobachtung, Analyse und Bereicherung von Debatten über europapolitische Themen. Darüber hinaus nimmt sie mit europapolitischen Themen verbundene Tätigkeiten, wie z. B. die Organisation von Seminaren, Fortbildungsmaßnahmen, Konferenzen und Studien, wahr.

Wie wird eine europäische politische Stiftung finanziert?

Eine europäische Politische Stiftung kann vom Europäischen Parlament eine Finanzierung erhalten. Die Finanzierung erfolgt in Form einer Finanzhilfe für Betriebskosten. Die Regelungen für diese Art der Finanzierung finden sich in Titel VIII der Haushaltsordnung. Diese Finanzhilfe darf bis zu 95 % der förderfähigen Ausgaben der Stiftung ausmachen, während die verbleibende Summe durch Eigenmittel aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden zu tragen ist.

Hier veröffentlicht das Parlament alljährlich sein Jahresarbeitsprogramm für Finanzhilfen (Englisch).

Was kann bzw. kann nicht mit der Finanzhilfe finanziert werden?

Die Finanzhilfe kann zur Deckung der Ausgaben verwendet werden, die unmittelbar mit den im Arbeitsprogramm der Stiftung beschriebenen Tätigkeiten zusammenhängen, d. h. die so genannten förderfähigen Ausgaben, beispielsweise:

  • Kosten von Sitzungen und Konferenzen,
  • Kosten von Veröffentlichungen und Studien,
  • Verwaltungs-, Personal- und Reisekosten.

Nicht verwendet werden darf die Finanzhilfe u. a. zur Deckung folgender nichtförderfähiger Kosten:

  • Kosten für Werbekampagnen für Referenden und etwaige Wahlen,
  • unmittelbare oder mittelbare Finanzmittel für nationale Parteien, Wahlkandidaten und politische Stiftungen der Mitgliedstaaten,
  • mit Verbindlichkeiten verbundene Zinsen.

Wer legt die Finanzierungsvorschriften fest?

Die Finanzierungsvorschriften sind in einer Verordnung festgelegt, die vom Rat und vom Europäischen Parlament gemäß Artikel 10 Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 224 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union angenommen wird.

Die Durchführungsverfahren werden vom Präsidium des Europäischen Parlaments angenommen.

Welche Vorschriften gelten? (ab dem Haushaltsjahr 2019)

Die folgenden Vorschriften gelten ab dem Verfahren bezüglich der Finanzierung des Haushaltsjahrs 2019:

Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, um Finanzmittel erhalten zu können?

Um einen Finanzhilfe des Parlaments zu erhalten, muss eine Stiftung folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie muss bei der Behörde eingetragen sein.
  • Sie muss einer eingetragenen europäischen politischen Partei angeschlossen sein, die für eine Finanzierung aus dem Haushaltsplan des Europäischen Parlaments infrage kommt.

Wie funktioniert das Finanzierungsverfahren in der Praxis?

Der Brief report on the state of play of the funding procedure (Englisch) Brief report on the state of play of the funding procedure (Kurzbericht über den aktuellen Stand des Finanzierungsverfahrens) kann heruntergeladen werden..

Jede Stiftung, die die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt, kann einen Antrag auf Finanzierung für ein bestimmtes Haushaltsjahr stellen, indem sie dem Parlament bis 30. September des vorangegangenen Haushaltsjahrs ihren Antrag, einen Haushaltsvoranschlag und ihr Arbeitsprogramm übermittelt.

Nach Prüfung und Billigung der Anträge werden die Mittel nach einem festen Schema auf die Stiftungen aufgeteilt:

  • 10 % werden zu gleichen Teilen aufgeteilt
  • 90 % werden im Verhältnis zur Zahl der gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments aufgeteilt, die Mitglieder der Partei sind, der die Stiftung angeschlossen ist.

Dies stellt einen vorläufigen Finanzhilfebetrag dar, der grundsätzlich am Ende des erstens Quartals jedes Jahres ausgezahlt wird (Vorfinanzierungszahlung). Der vorläufige Finanzhilfebetrag darf weder über den im Finanzierungsantrag beantragten Betrag noch über 95 % der erstattungsfähigen Ausgaben, die im Haushaltsvoranschlag ausgewiesen sind, hinausgehen.

Der endgültige Finanzhilfebetrag wird im darauf folgenden Jahr nach Genehmigung der Jahresberichte der Stiftungen durch das Präsidium des Europäischen Parlaments festgesetzt. Der endgültige Finanzhilfebetrag darf den vorläufigen Beitragsbetrag nicht übersteigen.

Wie viel bekommen die Stiftungen aus dem EU-Haushalt?

Wo werden die Finanzdaten gemeldet?

Die Parteien müssen ihre Einnahmen und Ausgaben in ihren Jahresberichten angeben. Ein solcher Jahresbericht besteht hauptsächlich aus

  • einem Prüfungsbericht und Jahresabschlüssen,
  • dem Jahresabschluss, der sich auf die Struktur des Haushaltsvoranschlags gründet,
  • näheren Angaben zur Rechnungsführung in Bezug auf die Einnahmen, Kosten, Aktiva und Passiva,
  • einer Spendenliste,
  • einem Tätigkeitsbericht.

Die Prüfungsberichte und Spenden (bis 2017) der Parteien können hier eingesehen werden:.