Ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen von Unternehmen
Auf einen Blick
30-09-2020
Im Jahr 2012 schlug die Kommission eine Richtlinie vor, um für eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen von Unternehmen zu sorgen. Darin wird festgelegt, dass das unterrepräsentierte Geschlecht mindestens 40 % der Mitglieder von Leitungsorganen börsennotierter Gesellschaften stellen sollte. Obwohl das Europäische Parlament den Vorschlag im Jahr 2013 unterstützt hat, wurde die Richtlinie aufgrund von Vorbehalten mehrerer Mitgliedstaaten im Rat immer noch nicht angenommen. Das Europäische Parlament wird voraussichtlich während seiner ersten Plenartagung im Oktober eine Aussprache über den aktuellen Stand in Bezug auf die vorgeschlagene Richtlinie führen.
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